Zwei Kurzleitfäden informieren über die arbeitsrechtlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie
„Arbeitsrecht in Zeiten von Corona“ (C.H. Beck Verlag, 6,90 €) heißt ein fünfzigseitiger Kurzleitfaden, der von den Rechtsanwälten Hohenstatt und Sittard herausgegeben wurde und nun im DINA4-Format mit einem optisch ansprechenden Layout erschien. 15 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer haben in äußerst kurzer Zeit einen umfangreichen und verständlichen Leitfaden für Betriebe und Beschäftigte aufgesetzt, der sich allgemein mit den arbeitsrechtlichen Folgen in Zeiten von Corona beschäftigt. In zwölf Kapiteln werden die wesentlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen, die mit den Pandemieausbruch zutage gekommen sind, angesprochen: Wer trägt das Lohnrisiko, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr erscheint, wann kann Kurzarbeit beantragt werden, kann der Betrieb Beschäftigte in Zwangsurlaub versetzen und wie sieht es aus mit den Rechten und Pflichten im Homeoffice? In einer juristisch fundierten aber für Laien verständlichen Sprache werden die wichtigsten Fragen aufgeführt und beantwortet. Es spricht für die Kompetenz der Autorinnen und Autoren, in so kurzer Zeit so viele wichtige Informationen prägnant zusammengefasst zu bekommen.
In der gleichen Reihe erschienen ist die „Erste Hilfe bei Kurzarbeit in Zeiten von Corona“ (C.H. Beck Verlag, 6,90 €), die von der Bonner Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht Bettina Schmidt verfasst wurde. Dieser Kurzleitfaden beschäftigt sich auf 50 Seiten ausschließlich mit der Kurzarbeit und den Anspruchsvoraussetzungen auf Kurzarbeitergeld. Die arbeitsrechtlichen Grundlagen für die Einführung von Kurzarbeit wird dabei genauso dargestellt wie Fragen über die Anspruchsvoraussetzungen für Kurzarbeitergeld. Einfach ist das alles im Detail nicht: Will nun der Mitarbeiter erfahren, was er denn während der Kurzarbeit zukünftig als Gehalt im Netto ausgezahlt bekommt, wird es schwierig. Für die Berechnung findet sich in der „Ersten Hilfe“ ein Hinweis auf eine Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes der Bundesagentur für Arbeit, die im Internet auch über eine Suchmaschine recht schnell zu finden war. Doch stellt sich schnell heraus, dass das Musterbeispiel der „Ersten Hilfe“ genau dem Beispiel der Arbeitsagentur entspricht (S. 33). Hier wäre es wünschenswert gewesen, weitere Beispiele aufzunehmen und diese noch mehr und deutlicher zu erklären. Auch dieser Leitfaden ist optisch ansprechend gestaltet, sodass das Auge für die harte Kost entschädigt wird.
In dieser kurzen Zeit für sehr schmales Geld Leitfäden zu den arbeitsrechtlichen Auswirkungen auf die „Corona-Krise“ zu veröffentlichen, ist sehr zu begrüßen und verdient ungeteilten Respekt für Verlag und Lektorat.