Der Beschluss der Landesvertreterversammlung zur Novellierung der Beitragsstruktur stammt aus dem November 2019. Dann kam Corona und die Kammer war einhellig der Meinung, den Umstieg auf die neue Regelung um ein Jahr zu verschieben. Seit dem 1. Januar 2021 gilt nun die neue Beitragsstruktur. Zentral darin ist der einheitliche Basisbeitrag für alle Mitglieder in gleicher Höhe von 300 Euro. Gleichwohl gibt es Differenzierungen: Mitglieder, die das Adjektiv „frei“ im Titel führen, bezahlen einen Zusatzbeitrag in Höhe von 150 Euro. Der Mindestbeitrag für AiP und Mitglieder, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, reduziert sich dagegen von 60 auf 50 Euro. Dazwischen gibt es nach wie vor ermäßigte Beiträge, wenn bestimmte Einkommensgrenzen unterschritten werden.



