Auf Antrag vom 4. Dezember 2019 hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau mit Schreiben vom 20. Februar 2020 unter dem Aktenzeichen 5-2691.4/103 gemäß §§ 27 Absatz 1, 15 Absatz 3 des Architektengesetzes Baden-Württemberg die von der Landesvertreterversammlung 2019 am 23./24. November mit der erforderlichen Mehrheit der Delegierten beschlossenen Änderungen der Beitragsordnung genehmigt. Aufgrund der Corona-Pandemie traten diese Änderungen erst zum 1.1.2021 mit Veröffentlichung In DAB regional BW 01/21 in Kraft.
