Das bisschen Papierkram ... Alles hat seine Ordnung – sogar bei Architekten: Wenn Sie Sich bei der Architektenkammer als AiP/SiP eintragen wollen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen. Anträge bitte unterschrieben und komplett mit allen erforderlichen Unterlagen zurücksenden:
Wer zu spät kommt, den bestraft … Dabei kommt es auf den richtigen Zeitpunkt an: Stellen Sie den Antrag zeitgleich mit dem Beginn Ihres Jobs als AiPler/SiPler, spätestens aber vierzehn Tage danach, denn rückwirkend können Sie Ihr Arbeitszeit nicht mehr für die AiP/SiP-Zeit anrechnen lassen.
Was Sie noch brauchen:
Einen Wohnsitz, eine Niederlassung oder eine überwiegende Beschäftigung in Baden-Württemberg
einen erfolgreichen vierjährigen Hochschulabschluss in der Fachrichtung Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung.
Erforderliche Unterlagen sind der ausgefüllte und unterschriebene Antrag - siehe unten unter 1 - und eine Kopie der Urkunde bzw. des Zeugnisses über den Hochschulabschluss. Bei einem Abschluss an einer Hochschule außerhalb Deutschlands sind die Kopien von Urkunde und Zeugnis ggf. in deutscher Übersetzung und in beglaubigter Form vorzulegen.
Wenn sich technische Probleme beim Ausfüllen des Antragsformulars ergeben sollten, wenden Sie sich bitte per Telefon unter 0711/2196-205 oder per E-Mail an uns.
Antrag auf Mitgliedschaft
Den Antrag auf Mitgliedschaft als ArchitektIn bzw. StadtplanerIn im Praktikum (gem. § 11 Abs. 1 des Architektengesetzes von Baden Württemberg) können Sie entweder händisch oder digital ausfüllen.
Nachdem Sie sich als AiP/SiP angemeldet, die Praxis absolviert und an Fortbildungen teilgenommen haben, können Sie sich nun als ArchitektIn, InnenarchitektIn, LandschaftsplanerIn oder StadtplanerIn eintragen lassen.
Der Kammer-Jahresbeitrag für Architektinnen und Architekten im Praktikum / Stadtplanerinnen und Stadtplaner im Praktikum beträgt derzeit 60,00 Euro. (Stand 03/2019) Für die Aufnahme in das Verzeichnis der Architekten und Stadtplaner im Praktikum wird eine Gebühr von 45,00 Euro fällig.
20 Fragen und Antworten - Informationsbroschüre für Absolventen
Um nach dem Studienabschluss den Einstieg in die Berufspraxis zu erleichtern, ist in dieser Broschüre eine kleine Auswahl von Fragen zusammengestellt, mit denen Absolventen in der letzten Zeit an die Architektenkammer herangetreten sind. Unsere Antworten darauf sollen einen ersten Überblick geben, wie die geschützte Berufsbezeichnung Architekt bzw. Stadtplaner erlangt werden kann und wie die vorhergehende berufspraktische Tätigkeit als AiP bzw. SiP aussieht.
Das IFBau bietet für AiP/SiP ein umfangreiches Seminarprogramm, das nach Inhalt und Art der Themenvermittlung besonders für die Belange von Berufsanfängern geeignet ist.