Die Architektenkammer Baden-Württemberg ist Ihr Einheitlicher Ansprechpartner für die Aufnahme einer Tätigkeit als Architektin oder als Architekt in Baden-Württemberg.
Dieses Angebot steht ausländischen Staatsangehörigen aus der Europäischen Union und den gleichgestellten Mitgliedstaaten des EWR (Norwegen, Liechtenstein, Island) zur Verfügung.
Zentrale Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners ist die Übermittlung von Informationen darüber, welche Anforderungen für die rechtmäßige Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit in Deutschland bestehen. Auf Wunsch des Dienstleisters nimmt der Einheitliche Ansprechpartner bei all diesen Verfahren eine unterstützende Funktion wahr.
Im Fall einer Bürogründung als Architekt in Baden-Württemberg sind zunächst die Eintragung in die Architektenliste und die Mitgliedschaft bei der Architektenkammer Baden-Württemberg notwendig. Aufgenommen werden kann jeder Architekt, der in seinem Herkunftsland seinen Beruf ausübt und berechtigt ist, die Berufsbzeichnung "Architekt" zu führen. Dasselbe gilt für Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner.
Mit der jeweiligen Eintragung ist das Recht verbunden, Bauvorlagen zur Genehmigung bei den Bauaufsichtbehörden einzureichen:
Im Fall einer nur vorübergehenden Tätigkeit in Deutschland - ohne die Gründung eines Büros - ist lediglich die Anzeige dieser Tätigkeit sowie die einmalige Registrierung bei der Architektenkammer Baden-Württemberg notwendig:
Das Recht nach Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie 2005/36/EG, die Berufsbezeichnung des Niederlassungsstaats zu führen, bleibt unberührt.
Sofern Sie sich in Baden-Württemberg dauerhaft niederlassen wollen, können Sie einen Antrag auf Eintragung in die Architektenliste der Architektenkammer Baden-Württemberg stellen:
Notifizierte Architekturstudiengänge: Auszug aus dem "Annex V to Directive 2005/36/EC" - Übersicht über notifizierte Architekturstudiengänge in Europa Übersicht (PDF)
Das Netzwerk der für Architekten zuständigen Behörden (ENACA) finden Sie hier.
Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, zuständig für die Bewertung ausländischer Zeugnisse, finden Sie hier.