Ob Führen der Berufsbezeichnung, Bauvorlagerecht, Beratungsleistungen, Fortbildungsangebote oder Altersversorgung: Mitglieder haben viele Vorteile. Die Architektenkammer vertritt Ihre Interessen gegenüber Politik und Öffentlichkeit.
Plus in der Praxis
Führen der Berufsbezeichnung
Nur wer Mitglied der Architektenkammer ist, darf die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Architektin, Landschaftsarchitektin bzw. Landschaftsarchitekt, Innenarchitekt bzw. Innenarchitektin, Stadtplanerin bzw. Stadtplaner oder eine der genannten Berufsbezeichnungen mit dem Zusatz "im Praktikum" führen.
Mit der Eintragung in die Architektenliste erhält der (Hochbau-)Architekt die Bauvorlageberechtigung nach der Landesbauordnung Baden-Württembergs § 43 Abs. 3 Nr.1, der Innenarchitekt das fachbezogene Bauvorlagerecht gemäss § 43 Abs. 3 Nr.2 . Weitere Informationen ...
Individuelles Beratungsangebot
Speziell für ihre Mitglieder bietet die Kammer ein breitgefächertes Beratungsangebot im Bereich von Architektur und Bauablauf, Büroberatung und Recht.
Plus im Service
Fort- und Weiterbildung
Durch Ihre Mitgliedschaft haben Architektinnen und Architekten die Möglichkeit, kostenlos bzw. zu reduzierten Teilnahmegebühren an beruflichen Fortbildungsveranstaltungen des kammereigenen Instituts Fortbildung Bau teilzunehmen. Zu den jährlich über 400 Veranstaltungen gehören u.a. berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahmen, Seminare und Symposien, Exkursionen, Werkstattberichte und viele kostenfreie Vorträge.
Versorgungswerk der Architekten
Die berufsständische Versorgungseinrichtung der Architektenkammer bietet den Mitgliedern eine umfangreiche Altersversorgung sowie eine Berufsunfähigkeitsrente, Witwen- und Witwerrente, Halbwaisen- und Vollwaisenrente sowie Kinderzuschläge zu den Alters- und Berufsunfähigkeitsrenten. zur Homepage des Vesorgungswerkes
Sonstige Informationen
Zu den Serviceleistungen der Architektenkammer Baden-Württemberg gehören auch Informationsveranstaltungen für Architekten und Stadtplaner im Praktikum sowie ein umfangreiches Fortbildungsangebot.
Sonstige Dienstleistungen
Mitglieder erhalten monatlich kostenlos das "Deutsche Architektenblatt" (DAB). Mit seinem ca. 20-seitigen Regionalteil bietet es aktuelle Informationen über die Architektenarbeit in Bund und Land.
Ebenfalls kostenlos beziehen Mitglieder das Architektenrecht mit den für die Berufsausübung wesentlichen Regelungen. Rückfragen
Service
Büroberatung
Mitglieder-Informationen zur Bürogründung, Bürobetrieb, Büroübernahme oder -übergabe sowie Werkzeuge zur erfolgreichen Entwicklung des Unternehmens.
Die Architektenkammer Baden-Württemberg vertritt die Interessen ihrer Mitglieder in Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit; über die Bundesarchitektenkammer auch im deutschen und europäischen Raum. Durch ehrenamtliches Engagement können die Architektinnen und Architekten, Stadplaner und Stadtplanerinnen über gewählte Gremien Einfluss auf die Arbeit der Kammer nehmen.
Schutz der Mitglieder
Mitglieder genießen den Schutz der Architektenkammer: In Zusammenarbeit mit der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs geht die Kammer Wettbewerbsverstöße auf dem Weg der Abmahnung bzw. Unterlassungsklage offensiv an. Sie bekämpft die unberechtigte Verwendung der gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen – Architekt*in, Innenarchitekt*in, Landschaftsarchitekt*in, Stadtplaner*in –, die nur führen darf, wer in die Architektenliste eingetragen ist, sowie wettbewerbswidrige Honoraranfragen und Verstöße gegen die Vergabeordnung.
Um den Mitgliedern zuverlässig in solchen Fällen helfen zu können, bittet die Architektenkammer um Meldung von Verstößen: Recht@akbw.de
21.07.2021
Sprechzeiten der Eintragungsabteilung
Mo-Fr: 9.00-12.30 Uhr
unter Tel: 0711 2196-167
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