Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Kammergruppenmitglieder,
nach einem hoffentlich gelungenen Start ins neue Jahr, wünsche ich Ihnen ein erfolgreiches Jahr 2020, vor allem aber Gesundheit und genügend Zeit zur Erholung und Entspannung.
Das Jahresprogramm 2020 unserer Kammergruppe mit den bisher geplanten Veranstaltungen finden Sie hier zum Herunterladen. Somit sind Sie rechtzeitig über unsere Aktivitäten informiert und können sich die entsprechenden Termine bereits vormerken. Auf den Landeskongress für Architektur und Stadtentwicklung ARCHIKON, welcher von der Architektenkammer Baden-Württemberg am 31.03.2020 ausgerichtet wird, möchte ich besonders hinweisen.
Das vergangene Jahr 2019 hat für uns Architekten viele Veränderungen mit sich gebracht. Neben der EuGH-Entscheidung zur HOAI (hilfreiche Infos dazu siehe Internetseite der AKBW) zum Beispiel auch die Änderung der Landesbauordnung Baden-Württemberg, welche bereits seit 01.08.2019 in Kraft ist. Innerhalb des Geltungsbereiches eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans sind für Wohnungsbauprojekte der Gebäudeklassen 1-3 nur noch das Kenntnisgabeverfahren oder das vereinfachte Genehmigungsverfahren zulässig. Diese Beschränkung der baurechtlichen Verfahren wurde leider entgegen der AKBW-Empfehlung beschlossen. Die Architektenkammer wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Bauherren solcher Bauvorhaben auch in Zukunft wieder ein rechtssicheres Baugenehmigungsverfahren mit umfassender Prüfung aller relevanten Aspekte wählen können.
Der Tag der Architektur 2020 befindet sich bereits in Vorbereitung. Im diesjährigen Jubiläumsjahr wird der 25.Tag der Architektur unter dem Motto „Ressource Architektur“ stehen. Dieser Tag ist einer der medienwirksamsten Tage, um die Bedeutung gelungener Architektur der Öffentlichkeit zu präsentieren. Bei der Auswahl der Projekte sind wir auch auf Ihre Mithilfe angewiesen. Bitte lassen Sie uns Ihre Vorschläge bis spätestens zum 17.02.2020 auf dem Formblatt -zum Herunterladen- per E-Mail, per Fax oder per Post zukommen. Die Objekte müssen im Eintragungsbereich der Kammergruppe Pforzheim-Enzkreis liegen.
Sollten Sie Vorschläge zur Verbesserung der Kammergruppenarbeit haben, möchte ich Sie bitten, sich bei mir oder den Mitgliedern des Kammergruppenvorstandes zu melden. Gerne nehmen wir Ihre Anregungen entgegen.