
Das Instrument des vereinfachten Verfahrens ermöglicht die schnellere Umsetzung von Planungsvorhaben, insofern als hier auf die Umweltprüfung und eine intensive Beteiligung der Behörden und Öffentlichkeit verzichtet werden kann. Gleichzeitig birgt der Verzicht das Risiko, Widerstände vonseiten der Gesellschaft zu spät erkennen und mediatisieren zu können. Insbesondere bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen kollidiert oftmals das begründete Interesse nach Diskretion des Investors mit dem Interesse der Bevölkerung, aber auch entscheidender Gremien, in Planungsprozesse und nicht erst nach Vertragsschluss einbezogen zu werden.

