
Mit seinem spektakulären Urteil vom 29. April 2021 hat das Bundesverfassungsgericht für Aufsehen gesorgt. Es kritisiert darin den Gesetzgeber und urteilt, "dass [er, der Gesetzgeber] Vorkehrungen zur Gewährleistung eines freiheitsschonenden Übergangs in die Klimaneutralität [hätte] treffen müssen, an denen es bislang fehlt." - freiheitsschonender Übergang in die Klimaneutralität: So die klare Handlungsanweisung. Auch der Europäische Green Deal verankert die Klimaneutralität bis 2050 als leitendes Ziel. Doch was bedeutet eigentlich Klimaneutralität? Wann ist ein Gebäude, eine Stadt, eine Lebensordnung klimaneutral?

