Die auf der Landesvertreterversammlung 2017 verabschiedete Anderung der Wahlordnung (siehe DAB 2|2018) wirkt sich unmittelbar auf die Zusammensetzung der Landesvertreterversammlung aus. Nachdem bei der letzten Kammerwahl 2014 zum ersten Mal AiP und SiP uberhaupt als Delegierte gewahlt werden durften, wurde fur die diesjahrige Wahl auf Anregung der Projektgruppe AiP/ SiP die Wahlordnung noch etwas nachjustiert. Hier heist es nun unter §5 Wahlerverzeichnis, Berufsgruppen:
"(2) [...] 13. AiP/SiP Mitglieder die ihre praktische Tatigkeit nach § 1 ArchG (AiP/SiP) in dem Zeitraum seit der letzten Wahl beendet haben, werden auf schriftlichen Antrag an die Landesgeschaftsstelle der Berufsgruppe 13 AiP/SiP zugeordnet."
Das heist: Alle die nach dem Mai 2014 AiP/SiP wurden aber bis Mai 2018 keine AiP/SiP mehr sind, konnen im Falle einer Kandidatur fur die LVV nun entscheiden, ob sie sich als Vertreter oder Vertreterin der AiP/SiP oder ihrer jeweiligen Berufsgruppe aufstellen lassen. Eine Kandidatur fur beide Berufsgruppen ist jedoch nicht moglich. Warum gibt es diese Anderung?
Grundidee der Anpassung war es, etwas mehr Gerechtigkeit fur die Moglichkeit zur Kandidatur zu erreichen. Das Hauptproblem war, dass die Wahlperiode vier Jahre betragt, die AiP/SiP-Zeit jedoch in aller Regel nach zwei Jahren vorbei ist. Da nur alle vier Jahre gewahlt wird, hatten diejenigen, die nicht am Stichtag AiP/SiP waren, keine Moglichkeit als Vertreterin oder Vertreter der Berufseinsteiger in die LVV zu gelangen. Nicht nur wer kurz nach dem Stichtag erst in die Kammer eintrat, sondern auch diejenigen, die vor dem nachsten Stichtag schon keine AiP/SiP mehr waren, konnten sich nicht fur diese Berufsgruppe wahlen lassen. Ob man sich als AiP/SiP-Vertreter aufstellen lassen konnte, hing somit mehr vom Kalender ab als vom personlichen Willen.
Die neue Reglung soll zum einen allen AiP/ SiP ermoglichen ihre Gruppe in der Kammer zu vertreten, unabhangig vom Kammereintrittsdatum. Zum anderen sollen so mehr junge Kollegen und Kolleginnen fur die Kammerarbeit gefunden werden. Es liegt nun an ihnen, unter Beweis zu stellen, dass die Anpassung eine richtige und wichtige Entscheidung war.
Um hier die Interessenten zu unterstutzen, wird die Projektgruppe im Vorfeld der Wahlen Informationsveranstaltungen speziell fur die AiP/SiP organisieren. Zeiten und Orte werden noch bekanntgegeben.
Als Mitglied der Architektenkammer Baden-Württemberg können Sie auf Kammergruppen-, Bezirks- und Landesebene kandidieren.
Kandidatenvorschläge auf Bezirksebene können bis 28. September 2018 eingereicht werden. Vorschläge für den Landesvorstand müssen bis 5. November 2018 vorliegen.