Gerade erst ist die Bundestagswahl vorbei, doch schon stehen uns nicht minder wichtige Wahlen bevor: Die Wahlen der Landesvertreterversammlung und eines neuen Landesvorstands der Architektenkammer Baden-Württemberg 2018.
Warum das insbesondere auch die AIP/SIP interessieren sollte?
Weil sie bei den Wahlen 2018 zum zweiten Mal in der Geschichte der Architektenkammer Baden-Württemberg und ein aktives und passives Wahlrecht haben!
Ein frischer Wind kommt auf
Gerade erst ist die Bundestagswahl vorbei, doch schon stehen uns nicht minder wichtige Wahlen bevor: Die Wahlen der Landesvertreterversammlung und eines neuen Landesvorstands der Architektenkammer Baden-Württemberg 2018.
Warum das insbesondere auch die AIP/SIP interessieren sollte?
Weil sie bei den Wahlen 2018 zum zweiten Mal in der Geschichte der Architektenkammer Baden-Württemberg und ein aktives und passives Wahlrecht haben!
Was bei den letzten Wahlen 2014 noch eine große Neuerung war, wird nun durch Wiederholung zur Routine verfestigt.
Wählen und sich zur Wahl stellen ist also doppelt attraktiv und bundesweit nur bei der AKBW möglich.
Eines ist sicher: In den letzten drei Jahren haben die gewählten Vertreter rund um die Projektgruppe AIP/SIP und Aleksandra Gleich im Vorstand viel bewegt.
Haben wir alles erreicht, was wir uns vorgenommen haben? Noch lange nicht. Wollen wir weitermachen? Unbedingt!
Wir wollen Dich!
Dafür braucht es aber junge KollegInnen, die bereit sind, sich aktiv und passiv zu beteiligen und an die Arbeit der jetzigen Amtsinhaber um die Projektgruppe AIP/SIP und Aleksandra Gleich als Vertreterin im Landesvorstand anzuknüpfen.
VertreterInnen der AIP/SIP sollen natürlich auch selbst AIP/SIP sein. Naturgemäß sind sie also nur für eine Wahlperiode in ihrem Amt, da der AIP/SIP auf 2 Jahre angelegt ist, während eine Wahlperiode vier Jahre dauert. Die bisherigen AmtsinhaberInnen scheiden daher aus und die neuen WahlkanditatInnen müssen bei Ihrer Wahl als AIP/SIP eingetragen sein. Um möglichst vielen KollegInnen die Möglichkeit zu geben, sich zur Wahl für den Landesvorstand zu stellen, wurde Anfang diesen Jahhres noch eigens die Wahlordnung angepasst. Nun können alle KollegInnen, die zum Zeitpunkt der Kandidatenaufstellung noch AIP/SIP sind, sich für das Amt bewerben.
Anknüpfungspunkte
"Ist der AIP noch zeitgemäß" war das Motto der letzten Wahlen 2014 und die Projektgruppe AIP/SIP hat viel dafür getan, um der Frage auf den Grund zu gehen und Antworten zu finden.
Herausgekommen ist unter anderem eine AIP/SIP Umfrage im Jahr 2015, die Aufschluss über die Arbeitsbedingungen der jungen KollegInnen gegeben hat.
Das erklärte Ziel der Umfrage war es unter anderem auch, einen neuen zeitlosen und passenden Namen für die Berufsgruppe zu finden.
Einen neuen Namen haben wir immer noch nicht, sind aber um die Erkenntnis reicher, dass es letztendlich auch um das Image geht, das mit diesem Namen verbunden wird.
In Baden-Württemberg bedeutet das: Kammerzugehörigkeit, Versorgungswerk und eine Berufsinteressenvertretung, in der man ein aktives und passives Wahlrecht hat.
In den übrigen Bundesländern gibt es all das nicht. Man spricht dort von Absolventen im Praktikum oder nur von Absolventen, die Rechte und Pflichten, die sich aus einer offiziellen Kammerzugehörigkeit ergeben, sind damit aber nicht verbunden. Die jungen KollegInnen sind eine anonyme Masse.
Nicht von ungefähr kommen daher immer wieder Anfragen anderer Kammern, wie denn der AIP/SIP in Baden-Württemberg funktioniert. Deswegen hat die Projektgruppe AIP/SIP auch eine Initiative gestartet, um die übrigen Kammern auf unser Konzept aufmerksam zu machen und die Vorteile zu erläutern.
Denn auch wenn wir die Dinge noch nicht bei einem würdigen Namen nennen können, sind die Vorteile dennoch greifbar.
Damit das so bleibt, muss auch bei den Wahlen 2018 sichergestellt sein, dass sich junge KollegInnen finden, die bereit sind, die Arbeit fortzuführen und sich zur Wahl zu stellen.
Wer tritt die Nachfolge an? Wir suchen AIP/SIP, die sich zur Wahl stellen und gemeinsam mit der AKBW was bewegen wollen.
Schickt uns Eure Fragen,Anregungen, Ideen und Vorschläge zum Thema an aip_sip@akbw.de
Was bei den letzten Wahlen 2014 noch eine große Neuerung war, wird nun durch Wiederholung zur Routine verfestigt.
Wählen und sich zur Wahl stellen ist also doppelt attraktiv und bundesweit nur bei der AKBW möglich.
Eines ist sicher: In den letzten drei Jahren haben die gewählten Vertreter rund um die Projektgruppe AIP/SIP und Aleksandra Gleich im Vorstand viel bewegt.
Haben wir alles erreicht, was wir uns vorgenommen haben? Noch lange nicht. Wollen wir weitermachen? Unbedingt!
Wir wollen Dich!
Dafür braucht es aber junge KollegInnen, die bereit sind, sich aktiv und passiv zu beteiligen und an die Arbeit der jetzigen Amtsinhaber um die Projektgruppe AIP/SIP und Aleksandra Gleich als Vertreterin im Landesvorstand anzuknüpfen.
VertreterInnen der AIP/SIP sollen natürlich auch selbst AIP/SIP sein. Naturgemäß sind sie also nur für eine Wahlperiode in ihrem Amt, da der AIP/SIP auf 2 Jahre angelegt ist, während eine Wahlperiode vier Jahre dauert. Die bisherigen AmtsinhaberInnen scheiden daher aus und die neuen WahlkanditatInnen müssen bei Ihrer Wahl als AIP/SIP eingetragen sein. Um möglichst vielen KollegInnen die Möglichkeit zu geben, sich zur Wahl für den Landesvorstand zu stellen, wurde Anfang diesen Jahhres noch eigens die Wahlordnung angepasst. Nun können alle KollegInnen, die zum Zeitpunkt der Kandidatenaufstellung noch AIP/SIP sind, sich für das Amt bewerben.
Anknüpfungspunkte
„Ist der AIP noch zeitgemäß“ war das Motto der letzten Wahlen 2014 und die Projektgruppe AIP/SIP hat viel dafür getan, um der Frage auf den Grund zu gehen und Antworten zu finden.
Herausgekommen ist unter anderem eine AIP/SIP Umfrage im Jahr 2015, die Aufschluss über die Arbeitsbedingungen der jungen KollegInnen gegeben hat.
Das erklärte Ziel der Umfrage war es unter anderem auch, einen neuen zeitlosen und passenden Namen für die Berufsgruppe zu finden.
Einen neuen Namen haben wir immer noch nicht, sind aber um die Erkenntnis reicher, dass es letztendlich auch um das Image geht, das mit diesem Namen verbunden wird.
In Baden-Württemberg bedeutet das: Kammerzugehörigkeit, Versorgungswerk und eine Berufsinteressenvertretung, in der man ein aktives und passives Wahlrecht hat.
In den übrigen Bundesländern gibt es all das nicht. Man spricht dort von Absolventen im Praktikum oder nur von Absolventen, die Rechte und Pflichten, die sich aus einer offiziellen Kammerzugehörigkeit ergeben, sind damit aber nicht verbunden. Die jungen KollegInnen sind eine anonyme Masse.
Nicht von ungefähr kommen daher immer wieder Anfragen anderer Kammern, wie denn der AIP/SIP in Baden-Württemberg funktioniert. Deswegen hat die Projektgruppe AIP/SIP auch eine Initiative gestartet, um die übrigen Kammern auf unser Konzept aufmerksam zu machen und die Vorteile zu erläutern.
Denn auch wenn wir die Dinge noch nicht bei einem würdigen Namen nennen können, sind die Vorteile dennoch greifbar.
Damit das so bleibt, muss auch bei den Wahlen 2018 sichergestellt sein, dass sich junge KollegInnen finden, die bereit sind, die Arbeit fortzuführen und sich zur Wahl zu stellen.
Wer tritt die Nachfolge an? Wir suchen AIP/SIP, die sich zur Wahl stellen und gemeinsam mit der AKBW was bewegen wollen.