Eine Befragung im Auftrag der Architektenkammer Baden-Württemberg
Im Oktober 2017 hat die Architektenkammer Baden-Württemberg eine Befragung der Arbeitgeber*innen von AiP und SiP (Architekt*innen und Stadtplaner* innen im Praktikum) durchgeführt. Die Fragen wurden von der Projektgruppe AiP/ SiP in Zusammenarbeit mit Vertretern der Architektenkammer sowie der Agentur Reiß & Hommerich GmbH erarbeitet. Befragt wurden hierbei 6.909 freischaffende und baugewerblich tätige Mitglieder der Architektenkammer Baden-Württemberg im Alter von höchstens 70 Jahren, wobei sich 1.291 (18,7 Prozent) beteiligt haben.
Da hier nur eine kleine Auswahl der Ergebnisse wiedergegeben werden kann, stellt die Projektgruppe die komplette Auswertung hier zum Herunterladen zur Verfügung.
Um mit der vermeintlich unsinnigsten Frage zu beginnen, hat die Projektgruppe die Arbeitgeber* innen gefragt, wie sie die Zufriedenheit ihrer AiP/SiP mit deren Arbeitsbedingungen und deren Aufgaben einschätzen. Wie nicht anders zu erwarten war, ist nicht ein einziger der Befragten der Meinung die AiP/SiP wären unzufrieden. Interessant wird es, wenn man die Ergebnisse der Umfrage unter AiP/ SiP von 2015 gegenüberstellt: Hier gaben immerhin knapp 13 Prozent an, sie seien eher nicht oder gar nicht zufrieden mit ihren Arbeitsbedingungen. Insbesondere ihr Gehalt sahen damals knapp ein Drittel der AiP/ SiP kritisch.
Laut der Arbeitgeber liegt das durchschnittliche monatliche Bruttogehalt der AiP/ SiP bei 2.600 Euro. In ihrer Gehaltstarifempfehlung von 2017 empfahl die AKBW gleichwohl eine Entlohnung von durchschnittlich 3.060 Euro. Hier klafft also eine Lücke von 17 Prozent. Noch alarmierender ist die Erkenntnis, dass ein Prozent der in Vollzeit beschäftigten AiP/SiP nur zwischen 1.001 Euro und 1.500 Euro Bruttomonatslohn erhält. Damit wird sogar der Mindestlohn noch unterschritten.
Dass die Bezeichnung AiP/SiP wegen des Wortes "Praktikum" als problematisch gesehen wird, hat schon die Umfrage unter AiP/ SiP selbst gezeigt. Nur 12 Prozent hielten sie in der Umfrage von 2015 für gut und auch unter Arbeitgebern setzt sich zunehmend die Erkenntnis durch, dass man die Bezeichnung ändern muss. Einen klaren Sieger konnte die Frage nach einer Alternative hier leider nicht hervorbringen. Mehr als die Hälfte der Arbeitgeber* innen weiß keine bessere Bezeichnung. Als die beliebtesten sind hier "Angehende*r Architekt*in" (16 Prozent), Juniorarchitekt*in (12 Prozent) sowie "Assistant Architect" (12 Prozent) zu nennen, aber auch das "Architektle" (vier Prozent) fand Anhänger.
Weiterhin ergab die Umfrage, dass die Arbeitgeber* innen große Defizite in der Hochschulausbildung sehen und bemängeln, dass Absolvent*innen heute ohne praktische Erfahrung ihre AiP/SiP-Zeit beginnen. Früher, also vor der Umstellung auf Bachelor- und Master, konnten Studierende schon während des Studiums praktisch in Büros arbeiten. Das sei heute, bei fortschreitender Verschulung der Hochschulen, viel schwieriger. Die Ausbildung sei viel zu entwurfslastig, wird beklagt. Für die Projektgruppe ist es fraglich, ob Kompetenzen z.B. in der Bauleitung überhaupt an der Hochschule erlernbar sind. Ist es so gut um die Baukultur bestellt, dass man getrost auf Entwurfskompetenzen verzichten kann?
Zwar hat auch diese Umfrage gezeigt, dass das AiP/SiP eine sinnvolle Einrichtung ist, aber auch, dass es noch immer zahlreiche Aspekte in diesem System gibt, die verbesserungswürdig sind. Diese Debatte muss geführt und in die Politik getragen werden. Deshalb: Liebe AiP/SiP, nehmt die Aufgabe selbst in die Hand und bewerbt euch bis zum 4. Mai um einen Sitz in der Landesvertreterversammlung (LVV)!