
Die Architektenkammer ist gesetzlich zur Mitwirkung bei der Bestellung von Sachverständigen für das Bauwesen verpflichtet. Diese wird in Zusammenarbeit mit den Industrie- und Handelskammern als den vom Staat bestimmten Bestellungskörperschaften wahrgenommen. Der Arbeitskreis unterstützt das Ziel, die Bestellungsverfahren insbesondere den Nachweis der besonderen Sachkunde der Kandidaten/innen bundesweit zu vereinbaren, um ein gleichmäßig hohes Niveau zu sichern.
