
Dr. Volker Schnepel, Norbert Leuz und Dr. Eric Zimmermann im Gespräch | Foto: Felix Kästle
Am 4. Juli 2019 verkündete der Europäische Gerichtshof (EuGH) im HOAI-Vertragsverletzungsverfahren sein Urteil. Nach Auffassung des Gerichts sind die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI mit dem EU-Recht nicht vereinbar. Somit wurde das Hauptziel, das die Bundesarchitektenkammer (BAK) im Schulterschluss mit der Bundesingenieurkammer und dem Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO) verfolgt hat, zwar nicht erreicht, berichtete der stellvertretende Geschäftsführer und Leiter der Rechtsabteilung der BAK Dr. Volker Schnepel aus Berlin, aber die ganzen Bemühungen im Vorfeld des Urteils seien nicht vergeblich gewesen.
