Die Landesvertreterversammlung fungiert als Architekten-Parlament. Als zentrales Organ entscheidet sie über die Arbeitsgrundsätze der Architektenkammer, beschließt die Satzung und andere Regelwerke, darunter auch die Berufs- und Beitragsordnung. Sie genehmigt den Haushaltsplan und bestellt die wichtigsten Ausschüsse. In der Regel tagt sie jährlich am letzten Novemberwochenende.

