Als Mitglied der Architektenkammer Baden-Württemberg können Sie für folgende Ämter kandidieren:
Präsident/in
drei Vizepräsidenten/innen
Vertreter/innen für die Fachrichtungen Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur, Stadtplanung, die Tätigkeitsart im Baubereich gewerblich tätig sowie die Berufsgruppe AiP/SiP
Sie müssen für diese Kandidaturen nicht Mitglied der Landesvertreterversammlung sein. Wählbar ist jedes wahlberechtigte Mitglied der Architektenkammer Baden-Württemberg.
Zu wählen sind:
der Präsident/die Präsidentin
ein Vizepräsident/eine Vizepräsidentin, der/die freier Architekt/freie Architektin ist,
ein Vizepräsident/eine Vizepräsidentin, der/die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis als Architekt/in Hochbau steht,
ein weiterer Vizepräsident/eine weitere Vizepräsidentin,
ein Vertreter/eine Vertreterin der Fachrichtung Innenarchitektur,
ein Vertreter/eine Vertreterin der Fachrichtung Landschaftsarchitektur,
ein Vertreter/eine Vertreterin der Fachrichtung Stadtplanung,
ein Vertreter/eine Vertreterin der im Baubereich gewerblich tätigen Architekten/innen.
ein Vertreter/eine Vertreterin der Architekten/innen und Stadtplaner/innen im Praktikum (AiP/SiP)
Sie müssen von einem Mitglied der Landesvertreterversammlung schriftlich vorgeschlagen werden. Dabei sind für sämtliche genannten Ämter alle Mitglieder der LVV vorschlagsberechtigt.
Der Vorschlag muss schriftlich bis zum 5. November 2018, 16:00 Uhr beim Landeswahlausschuss in der Landesgeschäftsstelle eingereicht werden. Bitte verwenden Sie dazu das Wahlformblatt 4.
Gewählt wird auf der Landesvertreterversammlung am 23. und 24. November 2018, in einzelnen, geheimen Wahlgängen.
Für die Wahl der Vorstandsmitglieder ist die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Wird die absolute Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten/innen statt, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erreicht haben. In der Stichwahl entscheidet die einfache Mehrheit, bei Stimmengleichheit das Los.