Die Landesvertreterversammlung besteht aus 120 Mitgliedern zuzüglich Überhangmandate. Die Sitzverteilung auf die einzelnen Berufsgruppen (s. § 3 Abs. 2 der Satzung) erfolgt proportional zu ihrer Mitgliederzahl. Die
Vorsitzenden der Kammergruppen
Bezirksvorsitzenden und stellvertretenden Bezirksvorsitzenden
Mitglieder des Landesvorstands
sind automatisch Mitglieder der Landesvertreterversammlung.
So werden sie Kandidat/in auf der Landeswahlliste für die Landesvertreterversammlung:
Sie müssen von einem Mitglied der Architektenkammer Baden-Württemberg vorgeschlagen werden. Jedes Mitglied darf beliebig viele Wahlvorschläge einreichen. Sie dürfen sich nicht selbst vorschlagen.
Die Wahlvorschläge können jeweils bis zu acht Kandidat/innen enthalten und müssen von mindestens fünf Vorschlagsberechtigten unterschrieben sein.
Der Vorschlag muss spätestens bis zum Freitag,4. Mai 2018, 16:00 Uhr beim Landeswahlausschuss in der Landesgeschäftsstelle eingereicht werden.
Jeder Kandidat/jede Kandidatin erhält die Möglichkeit, sich mit einer kurzen Beschreibung den Wählerinnen und Wählern vorzustellen.
Die Kammerwahlen finden 2018 erstmals als Online-Wahlen statt. Die Kandidatinnen und Kandidaten erhalten daher auch die Möglichkeit, sich online vorzustellen. Damit steht auch mehr Platz zur Vorstellung zur Verfügung als bei einer Print-Vorstellung. Alle Kandidatinnen und Kandidaten erhalten rechtzeitig einen Redakteurs-Zugangscode zugesandt, mit dem sie ihre Präsentation selbst gestalten können.
Alle Kurzvorstellungen werden in einer Online-Broschüre veröffentlicht. Sollten Sie keine Kurzvorstellung vornehmen wollen, so wird darauf in der Broschüre hingewiesen. Bei Briefwahl wird ein entsprechender Ausdruck versandt.
Gewählt wird per Onlinewahl, alternativ bleibt weiterhin auch eine Briefwahl möglich. Gewählt sind diejenigen Kandidaten/innen, die für ihre Berufsgruppe die meisten Stimmen erhalten haben.