Auf Kammergruppenebene können Sie kandidieren als:
Kammergruppenvorsitzende/r
stellvertretende/r Kammergruppenvorsitzende/r
Beisitzer/in
So werden Sie Kandidat/in für das Amt des/der Kammergruppenvorsitzenden bzw. Stellvertreters/in:
Sie müssen von einem Mitglied der Architektenkammer Baden-Württemberg Ihrer Kammergruppe vorgeschlagen werden. Sie dürfen sich nicht selbst vorschlagen.
Der Vorschlag muss auf dem Wahlformblatt Nr. 1 (Kandidatenvorschlag Kammergruppenvorsitz/Stellvertreter) erfolgen.
Der Vorschlag muss bis zum Freitag, 4. Mai 2018, 16:00 Uhr beim Landeswahlausschuss eingereicht werden.
Jeder Kandidat/jede Kandidatin erhält die Möglichkeit, sich mit einer kurzen Beschreibung den Wählerinnen und Wählern vorzustellen.
Die Kammerwahlen finden 2018 erstmals als Online-Wahlen statt. Die Kandidatinnen und Kandidaten erhalten daher auch die Möglichkeit, sich online vorzustellen. Damit steht auch mehr Platz zur Vorstellung zur Verfügung als bei einer Print-Kandidatenvorstellung. Alle Kandidatinnen und Kandidaten erhalten rechtzeitig einen Redakteurs-Zugangscode zugesandt, mit dem sie ihre Kandidatenpräsentation selbst gestalten können.
Zwischen 14. Mai und 17. Juni 2018 besteht die Möglichkeit der Durchführung von Kammergruppenveranstaltungen zur Kandidatinnen- und Kandidatenvorstellung.
Gewählt wird per Online-Wahl, alternativ ist auch eine Briefwahl möglich.
Als Vorsitzende/r bzw. als stellvertretender Vorsitzende/r sind gewählt, wer für dieses Amt die meisten Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. So werden Sie Kandidat/-in als Beisitzer/-in:
Sie müssen bei der hierfür durchgeführten Mitgliederversammlung (die Einladung erfolgt über die Kammergruppe) kandidieren. Sollten Sie an der Versammlung nicht teilnehmen können, geben Sie Ihre (möglichst schriftliche) Einverständniserklärung dem/r Kollegen/in mit, der/die Sie vorschlagen möchte.
Gewählt sind – auf Antrag in getrennten oder geheimen Wahlgängen – die Kandidaten/innen, die jeweils die meisten Stimmen erhalten.