Die Gesundheit der Gäste unseres Hauses zu schützen, hat für uns höchste Priorität. Wir halten uns daher an alle aktuellen Vorgaben, die der Eindämmung der Corona-Pandemie und Ihrem eigenen Gesundheitsschutz dienen.
Zum Schutz Ihrer Gesundheit ergreifen wir im Haus der Architekten folgende Maßnahmen :
Der Zutritt in den öffentlichen Bereich des Hauses der Architekten wird nur Gästen gewährt mit: 1. Impfdokumentation i.S.d. § 5 Abs. 2 CoronaVO 2. Nachweis einer Genesung von bestätigter Infektion i.S.d. § 5 Abs. 3 CoronaVO 3. Nachweis eines tagesaktuellen negativen COVID-19-Schnelltests i.S.d. § 5 Abs. 1 CoronaVO Über das Ergebnis des Schnelltests stellt das Testzentrum eine Bescheinigung aus. Diese ist zum Nachweis eines tagesaktuellen negativen Schnelltests nach der CoronaVO für längstens 24 Stunden nach Testdurchführung gültig, siehe auch die Informationen des Sozialministerium BW.
Das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Einweg-, KN95- oder FFP2-Maske) ist ganztägig im gesamten öffentlichen Innenbereich des Hauses der Architekten Pflicht, mit Ausnahme am eigenen Platz im Seminarraum, am Essensplatz und im Außenbereich. Ausnahmen, z.B. durch ein Attest, sind leider nicht möglich.
Wir begrenzen die Teilnehmerzahl unserer Veranstaltungen, sodass in den Veranstaltungssälen mit einer reduzierten Bestuhlung der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird.
Wir achten darauf, dass unsere Räumlichkeiten vor und nach jeder Veranstaltung gereinigt bzw. desinfiziert werden. Eine ausreichende Be- und Entlüftung ist im Haus der Architekten sichergestellt. Die Fenster werden insbesondere in den Pausen regelmäßig geöffnet, die Lüftungsanlage im Haus ist in Betrieb.
Gerne stellen wir den Teilnehmenden bei Bedarf eine zulässige Mund-Nasen-Bedeckung zur Verfügung. Wir reduzieren die sonst üblichen Kontaktpunkte, etwa bei der Akkreditierung oder der gastronomischen Versorgung. Sollte es dennoch zu einer Warteschlange kommen, bitten wir Sie den Mindestabstand von 1,5 m selbstständig einzuhalten.
Ihre Kontaktdaten behalten wir vier Wochen für eine mögliche Kontaktpersonen-Nachverfolgung. Bitte teilen Sie uns mit, wenn sich im Nachgang Ihre Adresse oder Ihre Telefonnummer ändert.
In den Toiletten wird regelmäßig kontrolliert, ob ausreichend Seife und nicht wiederverwertbare Papierhandtücher ausliegen. Die Toiletten werden regelmäßig gereinigt.
Wir benötigen Ihre Unterstützung zum Gelingen des Hygienekonzepts:
Bitte besuchen Sie das Haus der Architekten nur, wenn Sie keine Krankheitssymptome aufweisen und keiner Risikogruppe angehören. Mehr darüber erfahren Sie auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de), das in einem Steckbrief ausführlich über Symptome und Risikogruppen informiert.
Bitte reinigen/desinfizieren Sie Ihre Hände nach Betreten des Gebäudes.
Halten Sie bitte die Husten- und Niesetikette ein.
Das Tragen einer medizinischen Maske (DIN EN 14683:2019-10 oder vergleichbar) oder eines Atemschutzes (Standard FFP 2 /DIN 149:2001 oder vergleichbar ist im gesamten Innenbereich des Hauses der Architekten Pflicht, auch am eingenommenen Platz im Veranstaltungsraum.
Bitte sehen Sie von Berührungen, Umarmungen und Händeschütteln ab.
Achten Sie darauf, dass Sie mit den Händen nicht ins Gesicht fassen, insbesondere sollten Sie eine Berührung der Schleimhäute, d.h. Mund, Augen oder Nase, vermeiden.
Fassen Sie Handkontaktstellen wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der Hand an, benutzen Sie stattdessen z. B. den Ellenbogen. Bitte betreten Sie den Aufzug nur einzeln.
Wenn sich alle Beteiligten an die Vorgaben zur Reduzierung der Ansteckungsgefahr halten, können wir die Gefährdungen für Sie und andere Teilnehmende auf ein sicheres Niveau bringen.
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