Die Fort- und Weiterbildungspflicht ist eine Berufspflicht für alle Architektinnen und Architekten. Sie dient dazu, dass sich Mitglieder regelmäßig über Neuerungen insbesondere im Bereich Recht und Technik auf dem Laufenden halten und ihr Wissen in wesentlichen Kernthemen regelmäßig auffrischen. Die Fort- und Weiterbildungspflicht ist ein Markenzeichen des freien Berufs und deshalb ein echtes Qualitätsmerkmal. Die Fort- und Weiterbildungspflicht wird dabei nicht nur verlangt, sondern auch kontrolliert und im Falle von Zuwiderhandlungen vom unabhängigen Berufsgericht für Architekten in Baden-Württemberg sanktioniert.
Die Fort- und Weiterbildungspflicht besteht für das jeweilige Kalenderjahr der Kammermitgliedschaft. Mitglieder müssen am Ende des Jahres 8 Stunden Fort- und Weiterbildung nachweisen können, um dieser Pflicht gerecht zu werden.

