Grundlage der Kostenplanung war in den letzten Jahren die DIN 276-1:2008-12, Kosten im Bauwesen, Teil 1: Hochbau. Sie wurde jetzt aktualisiert und enthält zahlreiche Neuerungen.
Die Kostenplanung des Architekten steht seit jeher im Zusammenhang mit zahlreichen Rechtsvorschriften und technischen Regelwerken. Auch davon sind in den letzten Jahren zum Teil mehrere novelliert worden. Von besonderer Bedeutung sind die HOAI 2021, die DIN 277:2016-01 und im Jahr 2018 das Vertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch, welches als Grundlage für Architekten- und Ingenieurverträge dient.
Die Aufgaben der Kostenplanung nach DIN 276, insbesondere in der neuen Fassung, entsprechen weitgehend, aber nicht vollständig, den Teilleistungen der HOAI. Diese Unterschiede sind für Auftraggeber wie Auftragnehmer relevant und müssen im Vorfeld der Beauftragung geregelt werden.
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