Reges Interesse an den vier kostenlosen Mitgliederinformationsveranstaltungen update 13, beispielsweise hier im Tiefenhörsaal in Stuttgart
Bei der Mitgliederjahresinformation der Architektenkammer Baden-Württemberg gab es wieder Gelegenheit, sich in Stuttgart, Biberach, Karlsruhe und Freiburg einen Überblick zu aktuellen berufspolitischen Themen, zur HOAI-Novelle und zu Förderangebote für den ökologischen Umbau Baden-Württembergs zu verschaffen. Zudem wurde informiert, welche Perspektive sich für den Berufsstand hinsichtlich Energieeffizienz-Themen öffnet.
Wolfgang Riehle zog bei der Veranstaltung in Stuttgart gleich beim ersten Thema den Trumpf aus der Tasche und beglückwünschte alle Anwesenden zur neuen HOAI 2013, die just taggleich im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Mit großem Beifall wurde diese Nachricht goutiert, die eine durchschnittliche Honorarerhöhung von 17 Prozent mit sich bringen wird. In diesem Zusammenhang erhofft Riehle aber auch vernünftigere Gehälter für die angestellten Kolleginnen und Kollegen, insbesondere auch für Berufsanfänger.
Weniger optimistisch schätzte Riehle die Bemühungen der Bundesarchitektenkammer (BAK) ein, was die vom Bundesbauministerium und von der KfW verbindliche, von der dena geführte, Expertenliste für Förderprogramme betrifft. Es wurde der Versuch unternommen, die Entscheidung der exklusiven Listenführung durch die dena, die für die Experten mit Eintragungs- und Jahresgebühren verbunden ist, rückgängig zu machen - bisher ohne Erfolg, so Riehle. Im Herbst werde man die Ergebnisse auf der Homepage www. akbw.de nachlesen können.
Zwei Entscheidungen der Landesvertreterversammlung vom Herbst 2012 kündigen interne Änderungen an: Zum einen bietet die Architektenkammer seit dem Frühjahr 2013 neben der Liste für Fachpreisrichter und Wettbewerbsbetreuer den kostenlosen Service von Fachlisten zu den Themen Energieeffizienz, Denkmalschutz, Sachverständigenwesen sowie Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren an.
Zum anderen gibt es für alle Mitglieder künftig eine Nachweispflicht zur Fort- und Weiterbildung. Die Fortbildungspflicht von 20 Stunden ist schon seit jeher in der Berufsordnung festgeschrieben; ob und wie sich die Mitglieder fortgebildet haben, blieb, so Riehle, bisher im Dunkeln. Ab 2014 gilt es, den jährlichen Nachweis von acht Fortbildungsstunden für zertifizierte Lehrgänge zu führen. Ab 2015 werden Stichproben von 10 Prozent der Mitglieder gezogen, die daraufhin ihre Fortbildungsanstrengung des Vorjahres nachweisen müssen. Als Übergangsregelung können zertifizierte Fortbildungen schon ab dem 1. September 2013 als Fortbildungsstunden für 2014 berücksichtigt werden.
Abschließend wies Wolfgang Riehle auf die Kammerwahlen im nächsten Jahr hin und forderte Mitglieder auf, sich für verschiedene Ehrenämter zur Wahl zu stellen - selbst sein Präsidentenamt stehe zur Verfügung.
Für Architektenverträge, die ab sofort geschlossen werden, gilt die HOAI 2013. Rechtsanwalt Alfred Morlock gab einen Einblick in die neue HOAI, was sich zusätzlich zur Anhebung der Honorarsätze geändert hat und worauf sich Architekten zukünftig einstellen müssen. Neben textlichen Aktualisierungen sei die Übersichtlichkeit generell verbessert, da die Leistungsbilder mit allen zugehörigen Regelungen nun in einer Anlage zusammengefasst sind.
Weil es Verschiebungen gegeben hat, bedürfen inhaltliche Änderungen und Erweiterungen in den neun Leistungsphasen für Gebäude und Innenräume sowie die Aufnahme neuer Grundleistungen einer intensiven Auseinandersetzung, was nun in welcher Phase zu leisten ist. Die einzelnen Leistungsphasen sind deshalb auch anders gewichtet, das bedeutet die von Hundert-Sätze bei Gebäuden, Innenräumen und Freianlagen wurden teilweise geändert.
Mit einer "Rolle rückwärts" umschrieb Morlock die Honoraränderungen beim Planen und Bauen im Bestand, da es hier eine Rückkehr zur alten Rechtslage vor 2009 gibt. Als Fälligkeitsvoraussetzung für die Schlussrechnungen muss zukünftig eine Abnahme durchgeführt werden. Hiervon kann auch abgewichen werden, jedoch nur wenn es vertraglich vereinbart ist.
Auch bei der Flächenplanung gibt es Änderungen. Zukünftig gibt es beim Flächennutzungsplan und beim Bebauungsplan nur noch drei Leistungsphasen und drei Honorarzonen. Der städtebauliche Entwurf ist als "Besondere Leistungen" in der Anlage berücksichtigt. Ob alle Vorgaben bei der Novellierung umgesetzt wurden, wie beispielsweise die erleichterte Anwendung der HOAI, stellte Morlock infrage, da ja meist nicht alle Ziele erreicht würden.
Über spezielle Fördermöglichkeiten in Baden- Württemberg zum energieeffizienten Bauen und Sanieren berichtete Holger Leutz von der L-Bank. Dabei erfindet die L-Bank das Rad nicht neu, sondern bietet über die Hausbanken einige der bestehenden KfW-Produkte zum energieeffizienten Bauen und Sanieren sowie die Förderung von Einzelmaßnahmen im Bestand verbilligt an. Durch die Kooperation mit den Bundesprogrammen sieht sich die L-Bank im Zugzwang, Sachverständige analog zu den Vorgaben der KfW zuzulassen.
Durch die Kooperation mit den Bundesprogrammen sieht sich die L-Bank im Zugzwang, Sachverständige analog zu den Vorgaben der KfW zuzulassen. Dabei ist geplant, dass ab dem 1. Februar 2014 nur noch Antragsteller infrage kommen, die in der Energieeffizienz- Expertenliste der dena eingetragen sind. Für die meisten Förderprogramme gilt die Antragsstellung vor Baubeginn, deshalb sei die Beratung bei der Bank zu einem möglichst frühen Zeitpunkt wichtig. Seit dem 1. März sind ohnehin nur noch unabhängige Sachverständige zugelassen, das bedeutet, Inhaber oder angestellte von ausführenden Betrieben können nicht gleichzeitig als Sachverständige und Ausführende auftreten. Hier seien Kooperationsmöglichkeiten von Architekten und Handwerkern gefragt. Für Leutz können bei der Energiewende alle profitieren und nicht nur das Klima.
Insbesondere Bauherren haben einen Mehrwert, wenn sie mit kompetenten Architekten zusammenarbeiten. Häuser verändern sich, neben ökologischen und ökonomischen Aspekten der Herstellung würde heute vermehrt auch auf einen zukunftsfähigen Weg für die Betreibung eines Gebäudes geachtet, sommerlicher Wärmeschutz und andere Lasten berücksichtigt, um effiziente Gebäude zu erzielen, so Thomas Sternnagel, Freier Architekt aus Stuttgart.
Ein energetisches Gesamtkonzept mit sinnvollen Maßnahmenkombinationen in richtiger Reihenfolge, Variantenbildung unter Berücksichtigung von verschiedenen Förderprogrammen und fundierte ökonomische Vergleichsstrategien mit der Einkalkulierung von Folgekosten, darin sieht er Pfunde, mit denen Architekten wuchern können.
Da Bauherren in der Regel an Förderprogrammen interessiert sind, führt momentan kein Weg an der "dena- Liste" vorbei. Deshalb wies Sternagel auf das vereinfachte (aber kostenpflichtige) Verfahren für den Eintrag in die Energieeffizienz-Expertenliste bis zum 31. Dezember 2013 hin. Hierbei werden länger zurückliegende Fortbildungen teils noch anerkannt oder Nachschulungen von 16 Unterrichtseinheiten gefordert. Ab dem 1.1.2014 werden für den Eintrag in die dena- Liste Fortbildungsnachweise von 80 Unterrichtseinheiten verlangt. Unterm Strich sei es ein großes Plus, wenn Architekten sich im Förderdschungel auskennen und dementsprechend Planungsalternativen mit möglichen Förderprogrammen im Blick haben und somit die Bauherren fundiert beraten können.
Martina Kirsch
Hier finden Sie die Vorträge der update13-Veranstaltungen zum download: