Das Institut Fortbildung Bau (IFBau) bietet für AiP/SiP ein umfangreiches Seminarprogramm zu günstigen Konditionen an
Das Institut Fortbildung Bau (IFBau) bietet für AiP/SiP ein umfangreiches Seminarprogramm zu günstigen Konditionen an. Das für die Eintragung vorgeschriebene Mindestzeitvolumen liegt bei durchschnittlich 20 Stunden pro Jahr, d.h. bei mindestens 40 Stunden während der 2 Jahre praktischer Tätigkeit. Die Erfüllung der Fortbildungspflicht wird anhand der Teilnahmebescheinigungen nachgewiesen.
Sie erkennen diese Vergünstigungen am ausgewiesenen AiP-/SiP-Preis, mit dem Sie während Ihrer gesamten AIP/SiP-Zeit vergünstigte Veranstaltungen von IFBau besuchen können. Alle Veranstaltungen mit AiP-/SiP-Preis sind für AiP/SiP anerkannt und für die Erfüllung der Fortbildungspflicht verwendbar. Das für die Eintragung vorgeschriebene Mindestzeitvolumen liegt bei durchschnittlich 20 Stunden pro Jahr, d.h. bei mindestens 40 Stunden während der 2 Jahre praktischer Tätigkeit. Der Seminarbesuch wird bei der Eintragung anhand der Teilnahmebescheinigungen nachgewiesen. Empfehlenswerte Veranstaltungen, die nach Inhalt und Art der Themenvermittlung besonders für die Belange von Berufsanfängern geeignet sind, und Grundlagenthemen zum Inhalt haben sind z.B.
Öffentliches Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
Barrierefreies Bauen
Energieeffizienz
Bauleitung
Einführung in die Kostenplanung
Ausschreibung und Vergabe nach VOB
Bauleitplanung
Wirtschaftlichkeit und Bürokosten
Darüber hinaus sind im Fortbildungsplaner Seminare gekennzeichnet, die nicht für AiP/SiP anerkannt sind. Diese Veranstaltungen sind mit der Kennzeichnung "anerkannt für Mitglieder mit Berufserfahrung" markiert. Es gelten die Teilnahmebedingungen des IFBau.
Hochschulabsolventen der Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung entrichten die für Kammermitglieder festgesetzten Gebühren. Der Absolventenstatus gilt bis vier Jahre nach Studienabschluss; zum Nachweis ist der Anmeldung eine Kopie des Abschlusszeugnisses beizulegen.
Recht
Architektengesetz - Novelle 2010
Die am 6. Oktober 2010 vom Landtag einstimmig beschlossene Novelle ist am Tag nach ihrer Verkündung im Gesetzblatt am 28.10.2010 in Kraft getreten. Für Bachelor-Absolventen gibt es eine Übergangslösung.