Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) informierte darüber, dass die Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 1. Juli 2021 überarbeitet wurde. Grundlegende Regelungen bleiben bestehen − flexiblere Anpassungen an das Infektionsgeschehen werden ermöglicht, so das BMAS. Die Verordnung wird für die Dauer der pandemischen Lage bis einschließlich 10. September 2021 verlängert.
