Die Landesregierung hat die Reform des Landeswohnraumfördergesetzes beschlossen. Die Architektenkammer begrüßt die Änderungen, es muss aber noch mehr gemacht werden.
Kabinett beschließt Novelle des Landeswohnraumförderungsgesetzes
Neben der Anpassung von Zinssätzen sieht die Novellierung etliche weitere Klarstellungen und Änderungen vor. Damit können die Mittel zielgerichteter eingesetzt werden. Neu ist die Förderlinie "Mitarbeiterwohnen", mit der künftig Werkswohnungen gefördert werden sollen.
Die Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau finden Sie hier.
Grundsätzlich unterstützt die Architektenkammer die vorgeschlagenen Maßnahmen sehr. Diese sind auch vorab intensiv in den Arbeitsgruppen der Wohnraumallianz diskutiert worden. Dort konnte die Architektenkammer ihre Positionen im Detail einbringen. Wir hoffen daher auf eine rasche Umsetzung. Darüber hinaus sind aber weitere Maßnahmen notwendig. Vor diesem Hintergrund unterstützen wir nachdrücklich die Einrichtung des "Kompetenzzentrum Wohnen".
Die Stellungnahme der Architektenkammer Baden-Württemberg finden Sie hier.