„Eine Änderung der Industriegesellschaft verändert die Landschaft – das ist der Preis, den wir für den Fortschritt bezahlen müssen“, lautet ein Zitat von Winfried Kretschmann in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 5. Februar. Es stellt sich die Frage, ob Baden- Württemberg diesen Preis wirklich zahlen will und wenn ja, unter welchen Bedingungen. Wenn die Industriegesellschaft die Landschaft verändert, dann kann nach Professor Sören Schöbel erst das Zusammendenken von Natur und Gesellschaft die Landschaft erklären. Wie ist also die Windkraftanlage in diesem Zusammenhang zu bewerten? Werden die Eigenschaften von Windkraftanlagen betrachtet, spielen zwei Aspekte eine wichtige Rolle: Die Dimension und die Sichtbarkeit. Die Technik ist mittlerweile weit fortgeschritten, so dass eine Windkraftanlage des Typs E 126 mit einer Höhe von 198 m spielend das Ulmer Münster (161,5m) überragt. Ziel der großen Höhe ist, in atmosphärische Schichten vorzudringen, in denen auch in weniger windhöffigen Gebieten noch ausreichende und gleichmäßige Erträge zu erzielen sind. Damit ist zwangsläufig eine Sichtbarkeit weithin verbunden. Eine Verzahnung mit Natur und Gesellschaft ist unausweichlich und es entsteht ein Spannungsfeld. Auf der einen Seite wird die Windanlage aus technischer, ökologischer (Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien) und ökonomischer Sicht von der Gesellschaft als sinnvoll erachtet und befürwortet. Laut Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung stimmte die Gemeinde Münstertal am 27. März darüber ab, ob sie Windkraftanlagen zulassen wolle. Vier von fünf Bürgern haben sich dafür ausgesprochen. Hinzu kommt, dass sich die Gemeinden einen Geldsegen für die Haushaltskassen erhoffen. Auf der anderen Seite steht die soziale, ökologische (Naturschutz) und landschaftliche Sicht, die eher als problematisch und belastend angesehen wird. Klagen gegen Windkraftanlagen sind beim Verwaltungsgerichtshof anhängig. Es wird von der „Verspargelung der Landschaft“ gesprochen, mittlerweile ein gängiger Begriff, den der Spiegel bereits 2004 lancierte. Wie kann mit einer solchen Situation konstruktiv umgegangen werden?
Erste Schritte sind bereits getan, indem beispielsweise Trägern öffentlicher Belange schon im Vorfeld der Projektentwicklung Gehör geschenkt wird. Dabei ist es aber wichtig, dass ernstgemeinte Dialoge zustande kommen und nicht nur technisch motivierte Vorgaben umgesetzt werden. Dies wiederum bedeutet, dass sinnvolle Spielräume und realistische Alternativen diskutiert werden, dass es zur intensiven Auseinandersetzung mit der Landschaft kommt und in Varianten gedacht wird. Und dass dieser Austausch in einem regionalen, öffentlichen und transparenten Diskurs mündet.
Die Architektenkammer Baden-Württemberg hat die Chance genutzt und eine Stellungnahme zum Windenergieerlass Baden-Württemberg beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft eingereicht. Die Entscheidung für den endgültigen Ausstieg aus der Kernenergie wird befürwortet und der damit verbundene Ausbau der Windenergie ausdrücklich begrüßt. Im Interesse einer konstruktiven Weiterentwicklung und Umsetzung des Gesamtkonzeptes sind jedoch einige wichtige Anmerkungen zum Entwurf des Windenergieerlasses zu machen. Unsere Kammer empfiehlt
den Zeitraum bis zur Ausschlusswirkung der Regionalpläne vom 1. September 2012, um mindestens ein Jahr zu verlängern, denn in der Kürze der Zeit sind die geforderten flächenhaften Untersuchungen, Planungsverfahren einschließlich Beteiligung der Öffentlichkeit nicht oder allenfalls punktuell zu leisten.
auf ein Ausweisungsgebot ohne Ausnahmen zu verzichten, da das Ausweisungsgebot dem Vermeidungsgebot nach BauGB und Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, das unzulässige Eingriffe kennt, widerspricht. Die Gemeinden könnten gezwungen sein, unzulässige Eingriffe planerisch zu sanktionieren, z.B. die Beeinträchtigung hervorragender Landschaftsbilder oder Kulturgüter einschließlich ihrer Umgebung.
dass in einer Abwägung dem Landschaftsbildschutz der Vorrang eingeräumt wird, denn die Windenergie liegt in Gebieten wie den Hochlagen des Südschwarzwaldes, Albtrauf, Donau-Durchbruchstal in der Alb, Hegau mit Vulkanen und Bodenseebecken, meist im Grenzertragsbereich, was allenfalls durch besonders hohe und damit noch belastendere Anlagen wirtschaftlich wäre.
für die aktuelle Entscheidungssituation zum Beispiel die Einstufung in europäisch, national oder landesweit bedeutsame Landschaften und die Festlegung von Erhaltungszielen ähnlich der von Natura-2000-Gebieten.
nicht nur Abstandsregeln für Fernstraßen, Siedlungen, Gewässer etc. festzulegen, sondern auch zu herausragenden landschaftlichen Orten.
für den Bau von Windkraftanlagen gestalterische Grundsätze zu erarbeiten.
Der Berufsstand der Landschaftsarchitekten sieht sich als besonders geeignet, die technischen Aufgabenstellungen mit landschaftsästhetischen Gesichtspunkten in Einklang zu bringen. Deshalb sind sie gerne bereit, sich in die Erarbeitung von Gestaltungsgrundsätzen einzubringen. Bei der Errichtung von Windkraftanlagen gilt es ihrer Überzeugung nach, ein besonderes Augenmerk auf die Berücksichtigung von topographischen Gegebenheiten, auf die Einbindung der technischen Infrastruktur sowie die Gestaltung des unmittelbaren Standorts einer Windkraftanlage zu legen. Wenn diese sich gut in die Landschaft integriert, erhöht sich auch die Akzeptanz in der Bevölkerung.