Die Landesregierung verfolgt ein ehrgeiziges Ziel. Laut Koalitionsvertrag sollen bis 2020 zehn Prozent des Strombedarfs in Baden-Württemberg aus im „Ländle“ angesiedelten Windkraftanlagen gewonnen werden.
Ausgangspunkt dieses hochgesteckten Zieles ist die Klimaschutzidee, dass der Primäreenergieverbrauch sinken und gleichzeitig der Anteil der erneuerbaren Energien an Strom und Wärmeerzeugung weiter steigen soll. Die Landesregierung sieht dabei das größte Ausbaupotential bei der Windenergie. Ein Grund hierfür ist die deutlich verbesserte Technik der Windkraftanlagen, die 500 Mal mehr Energieertrag einfahren als noch 1980. Ein weiterer wichtiger Grund ist allerdings, dass Windkraftanlagen zur Zeit nur auf wenigen Vorranggebieten errichtet werden dürfen. Das derzeitige Landesplanungsgesetz sieht vor, dass die Regionalverbände Vorranggebiete ausweisen. Alle weiteren Flächen sind automatisch Ausschlussgebiete. Ein Errichten von raumbedeutsamen Windkraftanlagen ist hier nicht zulässig.
Die Technik steht bereit und muss nur eingesetzt werden. Die Ausweisung von Vorranggebieten stellt hingegen ein größeres Problem dar. Solange die Regionalverbände nicht verstärkt Vorranggebiete ausweisen, können keine zehn Prozent des Strombedarfs aus Windenergie geschöpft werden. Ohne eine Novellierung des Landesplanungsgesetzes sieht die grün-rote Koalition keine Chance, ihr Ziel zu erreichen.
Entscheidend hierbei sind zwei Fragen: Wo dürfen Windkraftanlagen überhaupt aufgestellt werden? Wer bestimmt den Standort? Der Gesetzentwurf sieht vor, dass demnächst nicht nur Regionalverbände, sondern auch die Kommunen über den Standort entscheiden. Zusätzlich sollen im Regionalplan nur noch Vorranggebiete ausgewiesen werden. Konkret bedeutet das, dass Städte und Gemeinden sich selbst um geeignete Standorte kümmern werden und das Errichten von Windkraftanlagen überall dort erlaubt sein wird, wo es nicht verboten ist.
Zu diesen Änderungen im Landesplanungsgesetz hatten Kammer und Verbände die Gelegenheit, schriftlich Stellung zu beziehen. Die Architektenkammer Baden-Württemberg äußerte sich wie folgt (zum Teil gekürzt):
Die neue Zielsetzung der Landesregierung, regenerative Energien verstärkt zu nutzen und deren Produktion zu fördern, wird ausdrücklich begrüßt. In der vorliegenden Novellierung wird allerdings erheblicher Modifizierungsbedarf gesehen.
Kommunenübergreifend denken und regional verantworten
Der regionale Planungsmaßstab erlaubt eher eine geordnete Entwicklung der verschiedenen regenerativen Energieformen, insbesondere der Windenergie. Grundsätzlich erscheint dieser Maßstab bei der Ausweisung von Vorranggebieten geeigneter als der kommunale Planungshorizont. Leistungsfähige Windkraftanlagen sind weit über kommunale Grenzen hinaus sichtbar und wirksam, sind also „raumbedeutsam“ wie kaum eine andere Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energien.
Die Aufteilung in Vorranggebiete, Ausschlussgebiete und Vorbehaltsgebiete über die Regionalplanung zu gewährleisten, ist weiterhin sinnvoll. Bei Vorbehaltsgebieten sollte den Kommunen und Kommunalverbänden die Möglichkeit geboten werden, sie gezielt zu überprüfen und gegebenenfalls als Vorranggebiete in den Flächennutzungsplan aufzunehmen. So erhalten die Kommunen und Kommunalverbände einen ausreichenden und wünschenswerten Spielraum, im Rahmen ihrer Bauleitplanung die Errichtung von Windkraftanlagen zu steuern.
Differenzierung zwischen Vorrang- und Ausschlussgebieten bleibt weiterhin wichtig
Die angestrebte Energiewende muss im Zusammenspiel von Landschafts- und Stadtplanung entwickelt werden. Diese Herangehensweise leistet einen wesentlichen Beitrag zur Entstehung, Weiterentwicklung und dem Wandel unserer Kulturlandschaften. Damit logisch und zwingend verbunden ist die landschaftsplanerische Herausarbeitung, Begründung und Festlegung von sowohl Vorrang- als auch Ausschlussgebieten für bestimmte Nutzungen und Maßnahmen. Wir schlagen vor, das bewährte Instrument „Regionalplan“ weiterhin zur Festlegung von Vorranggebieten, Vorbehaltsgebieten sowie Ausschlussgebieten heranzuziehen.
Kammer sieht Modifizierungsbedarf
Aus Sicht der Architektenkammer Baden- Württemberg entsteht mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes die Chance, den verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich voranzubringen. Durch übereilte und oberflächliche Entscheidungen sollte die gesamte positive Entwicklung jedoch nicht gefährdet werden. Wir regen deswegen nachdrücklich an, alle Entscheidungen mit Bedacht zu prüfen und zu überarbeiten, damit die Energiewende ein Erfolg wird.
Die Architektenkammer Baden-Württemberg hat die Chance genutzt und eine Stellungnahme zum Windenergieerlass Baden-Württemberg beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft eingereicht.