Seit 31. Dezember 2020 gilt in Baden-Württemberg das Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz – LKreiWiG. Sein Erlass war als Artikel 1 der Schwerpunkt des Gesetzes zur Neuordnung des Abfallrechts für Baden-Württemberg vom 17. Dezember, mit dem das Land das baden-württembergische Abfallrecht durchgehend mit Bundes- und EU-Recht harmonisierte. Es löst das bisherige Landesabfallgesetz ab und enthält auch unmittelbar Regelungen für das Planen und Bauen im Land.
