
Mitte Juni hat die Europäische Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der angeblich mangelnden Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie in Deutschland den ersten Schritt eines Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet. Dieses Vorgehen der EU-Kommission richtet sich dezidiert auch gegen die HOAI als verbindliche Regelung von Mindesthonoraren. Die Bundesregierung hat jetzt zwei Monate Zeit, die HOAI gegenüber Brüssel zu verteidigen.

