Stellungnahme: Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts
Die Honorare von Sachverständigen, Dolmetscherinnen und Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen und ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen und Zeugen sowie Auskunft gebenden Dritten ist zuletzt mit dem Inkrafttreten des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes am 1. Juli 2004 an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst worden. Die Vergütung hat sich seitdem von den auf dem freien Markt zu erzielenden Honoraren deutlich entfernt.
Als Abschluss der 2001 mit dem Gerichtsvollzieherkostengesetz begonnenen und mit dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz vom 5. Mai 2004 fortgesetzten Modernisierung des Justizkostenrechts soll mit einem vorliegenden Entwurf des Bundesministeriums der Justiz nunmehr die Kostenordnung durch ein modernes Gerichts- und Notarkostengesetz ersetzt und die Justizverwaltungskostenordnung zu einem modernen Justizverwaltungskostengesetz weiterentwickelt werden.
Mit den vorgeschlagenen strukturellen Änderungen sollen unter anderem die Kostenregelungen für die freiwillige Gerichtsbarkeit, für Notarinnen und Notare sowie für die Justizverwaltung transparenter und einfacher gestaltet werden.
Relevanz für die Architektenschaft entsteht für all diejenigen, die vor Gericht als Sachverständige agieren.
Die in ihren Grundzügen noch aus dem Jahr 1940 stammende Justizverwaltungskostenordnung (JVKostO) bedarf einer grundsätzlichen Überarbeitung. Durch die ständige Fortschreibung des ursprünglichen Textes ist die JVKostO im Laufe der Jahre unübersichtlich geworden.
Die Positionen der Bundesarchitektenkammer
Die Bundesarchitektenkammer e.V. begrüßt, dass sich das Bundesministerium der Justiz erneut der Modernisierung des Vergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG) (mehr dazu bei Wikipedia, 21.05.2012) annimmt, um die darin geregelten Stundensätze den wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen, bestehende Gebührentatbestände redaktionell zu verbessern und weitere neu einzuführen.
Wie sich aus der im Jahr 2009 im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz aufgestellten Marktanalyse der Hommerich-Forschung ergibt, hat sich die Vergütung der Sachverständigen nach dem JVEG von den am freien Markt erzielten Honoraren deutlich entfernt. Die außergerichtlichen Stundensätze liegen bis zu 80 Prozent über den Stundensätzen des JVEG. Bereits dieser Umstand bietet Anlass genug, das JVEG zu novellieren.
In diesem Zusammenhang ist es schwer nachvollziehbar, warum die ermittelten Stundensätze und Auslagenpauschalen der Studie nicht eins zu eins in den Referentenentwurf mit eingeflossen sind, sondern mit Rücksicht auf die öffentlichen Haushalte ein Abschlag um etwa 10 % auf die ermittelten Marktpreise mit dem Ergebnis vorgenommen werden soll, dass die nun vorgeschlagenen neuen Sätze wiederum erheblich unter den Marktwerten zurückbleiben. Das Argument in diesem Zusammenhang, die Justiz sei als öffentlicher Auftraggeber ein solventer Schuldner und trete als „Großauftraggeber“ auf, ist wenig überzeugend.
Zum einen, weil die Sachverständigen auch im außergerichtlichen Bereich für solvente Großkunden tätig sind, ohne diesen derartige Rabatte einzuräumen. Zudem soll das JVEG eine angemessene und auskömmliche Vergütung für die Sachverständigen sicherstellen. Diese Auskömmlichkeit wird durch die in der Hommerich-Marktanalyse ermittelten Werte widergespiegelt und lässt keine Abschläge zu.
Zudem werden die angesprochenen Hommerich-Werte (aus dem Jahr 2009) zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novellierung im Jahr 2013 bereits veraltet sein. Um einer finanziellen Benachteiligung der Sachverständigen entgegenzuwirken, müssten folglich die Werte noch um die Preissteigerung zum Jahr 2013 bereinigt werden.