
Abbilldung aus der Broschüre "Erfolgreich Stadt planen", : KRISCH PARTNER, Architekten Stadtplaner
Städtebauliche Entwürfe, Gestaltungsplanungen, Rahmenplanungen oder Masterpläne sind sogenannte informelle Planungsinstrumente und nicht durch das Planungsrecht geregelt. Sie sind jedoch die gestalterische Grundlage für die Bauleitplanung und dienen vor allem der allgemein verständlichen Darstellungen und Diskussion von Planungsaufgaben in der Öffentlichkeit. Mit dem Merkblatt 51 werden die Inhalte und der Umfang dieser Pläne definiert. Es behandelt im Wesentlichen drei Themen:
