Renaturierung der Schmiech im Zuge der Flurneuordnung Siegental
Gemarkung Allmendingen
89604 Allmendingen
Landschaftsarchitekten Petra Klose, Vaihingen/Enz, Herzog und Partner, Wörth, Projektleitung: Petra Klose, Michael Haug
Gemeinde Allmendingen, vertreten durch Herrn Bürgermeister Rewitz
2001
AUSGANGSSITUATION
- Anordnung des Flurneuordnungsverfahrens Siegental 1990: Möglichkeit, die im Wassergesetz verankerten Gewässerrandstreifen (Richtgröße von 10 m/Gewässerseite) und die naturnahe Umgestaltung der Schmiech umzusetzen.
- Länge des Gewässerabschnitts: 1,4 km (bis zur Gemarkungsgrenze nach Schelklingen).
- Nutzungsverhältnis Grünland zu Ackerland vor der Flurneuordnung: ca. 1:3.
- Die direkt an das Ufer angrenzende Ackernutzung beeinträchtigte die Schmiech (Nährstoffeintrag) und führt zu einer Reduzierung der natürlichen gewässerbezogenen Vegetation/Biotope.
Bei Hochwasser wurde ein Großteil der landwirtschaftlich genutzten Aue überschwemmt, dadurch bestand eine potentielle Gefährdung für die Brunnen der Hochsträßgruppe I, Gemeinde Allmendingen. Desweiteren lagerte sich dabei die mitgeführte Geschiebefracht auf den Äckern ab (Ernteeinbußen). Ferner konnte sich keine dauerhafte auetypische Vegetation entwickeln.
Um eine Verminderung des Gewässerabflusses, verbunden mit den Aufsinterungsprozessen der Sohle, zu vermeiden, führte die Landwirtschaft wiederholt Ausbaggerungen durch, wodurch auch naturnahe Teilabschnitte wiederholt gestört wurden.
Ein naturnaher Teilbereich des mittleren Schmiechverlauf hatte den 24a - Schutzstatus; es bestand ein einseitig aufgerasteter Galeriewald ohne Strauchschicht (mit sehr alter Kopfweide)
Die parallel der Schmiech verlaufende B 492 durchschneidet die Krötenwanderung. Nach dem Krötentunnel durchqueren die Amphibien Ackerflächen. Die Schmiech als Kaltgewässer mit hohen Fließgeschwindigkeiten bietet kaum Lebensraum für Amphibien, die sich erwärmende, angestaute Wasserflächen/-gräben benötigen.
ZIELSETZUNG
Die Planung soll folgende Aspekte zu einer Gesamtlösung zusammenführen:
- Grundsätze der Gewässerökologie und der gewässerbezogenen Biotopvernetzung
- Eigendynamik/biologische Durchwanderbarkeit/Selbstreinigungskraft der Schmiech
- Sicherung der nach § 24 NatSchGBW geschützten Biotope bzw. Ersatz
- Grundsätze des Hochwasserschutzes/Integration des Überschwemmungsgebietes (HQ100)
- Grundsätze des Grundwasserschutzes/Sicherung der örtlichen Wasserversorgung
- Grundsätze der ökonomisch ausgerichteten Landwirtschaft (Wege-/Gewässerplan Flurneuordnung)
PLANUNGSKONZEPTION
Folgende Maßnahmen wurden in Abstimmung mit den Fachbehörden beschlossen:
- Verlegung des mittleren Schmiechabschnittes (S2) in den örtlichen Geländetiefpunkt,
- Sohlabdichtung (Schutzmaßnahme Wasserversorgung),
- Entfernen des Gehölzbestandes
- Verfüllung des aufgelassenen Bachabschnittes (Verlust §24a - Biotop). Die Schmiech soll sich, abgegrenzt von den Flächen der örtlichen Landwirtschaft, ungestört entwickeln können und ökologische Funktionen im Gewässer- und Auebereich aktiviert werden (Leitbild "frei fließender Wiesenbach").
- Durch die Maßnahme entstehen zusätzlich rd. 0,5 ha gewässerbezogene Biotopflächen!
Im Einzelnen
- Das Bemessungshochwasser BHQ liegt bei 6,0 m2/s. Dies entspricht dem HQ10 keine Verschlechterung der Hochwassersituation/ Sicherung der Grundwasserversorgung/Verbesserung Landwirtschaft.
- Bereitstellung von Gewässerrandstreifen auf einer Gesamtbreite von insgesamt 21 m
- Entwicklung eines Ufergehölzes mit uferstabilisierender und landschaftsgestaltender Funktion
- Entwicklung von Röhricht- und Bachhochstaudenfluren
- Herstellung einer belebten Wasser-Land-Verzahnung durch ein ausgebildetes Mittelwasserbett mit variierenden Fließgeschwindigkeiten (natürliche Eigenentwicklung).
- Schaffung einer Ersatzaue durch Aufweitung der Gewässerquerschnitts (HQ10)
- Anlage eines Feuchtgebietes mit Anbindung an die Schmiechhochwässer und Auencharakter
- Umwandlung der nördlichen Ackerflächen in zusammenhängende Grünlandbereiche
- Anlage eines rechtsseitigen, parallel verlaufenden Schotter-Feldweges/Anbindung an die K 7334
- Die markante Kopfweide konnte erfolgreich verpflanzt und erhalten werden.
Genehmigung: die wasserrechtliche Genehmigung wurde 1999 erteilt
Ausführung: Erdbau im Winter 1999/2000; Pflanzung und Ansaat Winter 2000/2001
Kosten: Baukosten rd. 420.000 DM, Gesamtkosten rd. 480.000 DM. Die Kosten wurden vom Land Baden-Württemberg, Gewässerdirektion, mit 70 % und der Gemeinde Allmendingen mit 30 % getragen.




